Impressum

B&D Bauwerkssanierung GmbH
Friedrich-Ebert-Straße 20
58642 Iserlohn
Telefon: +49 2374 75 13 -390
Telefax: +49 2374 75 13 -393
E-Mail: bautrocknung@online.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Dieter Bösch, Anna-Kathrin Troche

Registergericht: Amtsgericht Iserlohn
Registernummer: HRB 1756
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 164235204

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Dieter Bösch

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der B&D Bauwerkssanierung GmbH

  1. Allen Vereinbarungen und Kostenvoranschlägen liegen unsere folgenden Bedingungen zugrunde, sie werden durch die Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt.
  2. Kostenvoranschläge mit allen Bestandteilen bleiben unser geistiges Eigentum, die Weitergabe an Mitbewerber oder zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Bei Nichtzustandekommen eines Auftrages ist der Kostenvoranschlag an uns zurück zu geben. Wird die von uns erarbeitete Leistungsbeschreibung, auch nur in wesentlichen Grundzügen, weiter verwendet, ist hierfür eine Vergütung in Höhe von 3% der Auftragssumme, mindestens jedoch € 185,00 netto zu entrichten. Kostenschuldner ist in jedem Falle derjenige, an den das Angebot gerichtet ist.
  3. Im Kostenvoranschlag werden, falls nichts anderes vereinbart ist, vom Auftraggeber überschlägig ermittelte Mengen und Massen zugrunde gelegt. Die Preisangaben erfolgen unter der Voraussetzung, dass die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen zutreffen, die Leistungen ohne anormale Erschwernisse in vollem Umfang erbracht werden können. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, zzgl. ges. MWST.
  4. Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre, bei Holzbauteilen 1 Jahr, ebenso zählt je nach Leistung die Regelung für „Arbeiten an einem Grundstück“.
  5. Der Auftraggeber sorgt für die freie und ungehinderte Zufahrt zur Baustelle für alle Geräte und Maschinen.
  6. Die Vereinbarung von Fertigstellungsterminen erfolgt unter der Voraussetzung, dass  alle Arbeiten zum vorgesehenen Termin begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden können. Bei Unterbrechungen sind der verlängerten Frist sechs Werktage für die Wiederbesetzung der Baustelle zuzurechnen. Weist der Auftragnehmer nach, dass  er für die Zeit nach dem vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin bereits andere Aufträge angenommen hat, hat die Erfüllung dieser Aufträge Vorrang. Bei vom Auftraggeber verschuldeten Unterbrechungen des Arbeitsfortschrittes, hat der Auftraggeber für die Kosten des Stillstandes aufzukommen.
  7. Die gelieferten und eingebauten Baumaterialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei uns. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Die unter Vorbehalt der Zahlung stehende gelieferte Ware kann nur gegen sofortige Zahlung weiterveräußert werden. Die Forderungen des Auftraggebers aus der Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber mit der Auftragserteilung  an uns ab, die Abtretung nehmen wir an. Auf unser Verlangen hat der Auftraggeber die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben genannte Vorausabtretung nur in Höhe der des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiterveräußert wird. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Abnehmer uns unverzüglich unter Übergabe der notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Alle Abtretungen erfolgen in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware einschl. Umsatzsteuer. Gerät der Auftraggeber in Vermögensverfall oder kommt er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nach, hat er uns Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren und an uns herauszugeben.
  8. Die Einleitung des Konkurses, Vergleichs oder außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen über das Vermögen des Auftraggebers berechtigen uns jederzeit, anstelle der vereinbarten Zahlungen sofortige Bezahlung zu verlangen, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf. Etwaige weitere Ansprüche unsererseits werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
  9. Sofern ein Sicherheitsbehalt vereinbart ist, ist dieser spätestens einen Monat nach Fälligkeit der Schlussrechnung mit 5% über dem Diskontzinssatz zu verzinsen
  10. Alle beim Auftraggeber oder an angewiesenen Einsatzorten des Auftraggebers installierten oder vorgehaltenen Anlagen und Geräten sind nicht in ihrer ursprünglichen und sinngemäßen Zweckbindung zu verändern. Sämtliche Bedienungsanweisungen, die prinzipiell ausgehändigt werden, sind zwingend zu beachten. Für Schäden an den Anlagen und Zubehör sowie Schäden aus Nichtbeachtung, haftet der Auftraggeber. Hierfür gelten auch zusätzlich bindend die Mietbedingungen des Auftragnehmers. Bei Beschädigungen oder Verlust von Anlagen, Geräten und Zubehör haftet generell der Auftraggeber.
  11. Abweichungen an diesen Vertragsbedingungen oder Zusätze bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.